Wir beraten Unternehmen bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Mit Anwendbarkeit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ab dem 25. Mai 2018 gilt ein europaweiter datenschutzrechtlicher Standard. Dieser stellt eine Vielzahl von Unternehmen vor große organisatorische und finanzielle Herausforderungen. Auf der einen Seite bestehen hohe gesetzliche Anforderungen, die auf der anderen Seite sinnvoll in das Tagesgeschäft integriert werden müssen. Hierfür fehlen jedoch oftmals die finanziellen und personellen Ressourcen.
Für den Umgang mit dieser und weiteren Herausforderungen des Datenschutzes bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen verbunden mit einem unternehmerischen Ansatz.